Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unter- stellten Einzelpersonen regelt. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Man unterscheidet zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht. Die gesetzliche Grundlage des materiellen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871. Der "Allgemeine Teil" des Strafgesetzbuches regelt die allgemeinen Voraussetzungen und Folgen der Straftat. Der "Besondere Teil" normiert die einzelnen mit Strafe bedrohten Handlungen und die jeweils vorgesehenen Strafrahmen.
RA Dr. Jens Kroll