Das Familienrecht ist als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Diese Regelungen zum Familienrecht finden Sie dort beginnend ab dem § 1297. In der Norm zum Familienrecht ist alles geregelt was mit der Familie - vom Verlöbnis bis zur Scheidung und deren Folgen - zu tun hat, wie z. B.: Eheschließung - Zugewinn (u.a. vertraglich festzulegende Formen wie das mit dem Vermögen während der Ehe gestaltet sein soll - das Güterrecht) - Scheidung - Eheaufhebung - Unterhalt - Versorgungsausgleich etc. Das Familienrecht beinhaltet auch die Normen zum sog. Eherecht.